Kann mir mal jemand sagen, warum zum Teufel es eine Rheinschifffahrtspolizei-Verordnung, eine Moselschifffahrtspolizei-Verordnung und eine Donauschifffahrtspolizei-Verordung gibt? Und worin die sich unterscheiden? Reicht da nicht die Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung? Und wenn nicht, warum haben wir hier dann keine Wannseeschifffahrtspolizei-Verordnung?
Zumindest eines ist klar nach dem heutigen Tag. Ein Ausweichmanöver muß folgendermaßen durchgeführt werden: Klar, rechtzeitig und entschlossen.
Das ist zum Teil historisch bedingt.
Zunächst sind Rhein, Mosel und Donau die mit am meisten befahrensten Wasserstraßen der Welt, von daher tut es not, bestimmte Dinge dort etwas anders zu regeln – da einem dort auch *richtig* große Schiffe entgegen kommen.
Darüber hinaus gehen diese Wasserstraßen zum Teil durch mehrere Länder, daher sind diese Verordnungen mit den jeweiligen anderen Ländern abgestimmt.
Daß es trotzdem einfacher sein könnte, steht auf einem anderen Blatt 😉
Achja, und natürlich gibt es Sonderregelungen für Berlin, zwar nicht im Rahmen einer eigenen Verordnung aber durch entsprechende Sonderbefahrungsregelungen. So braucht man in Berlin z. B. einen Segelschein (korrekt: Sportbootführerschein Binnen unter Segel), um auf dem Wannsee & Co segeln zu dürfen. Was übrigens in erster Linie historisch bedingt ist, da man zu Zeiten der Mauer quasi trockenen Fußes von Boot zu Boot hüpfend den Wannsee überqueren konnte. Aufgrund der Verkehrsdichte gilt seitdem die Führerscheinpflicht.
Alles klar? 😉
Wichtig ist ja nur: Sog und Wellenschlag vermeiden. Mast und Schotbruch!
da haste wiederum recht! 🙂 Klar zur Wende.