Ein Fall für die Juristen

Vor längerer Zeit beschäftigte mich das Thema Identitätsklau. Als Opfer eines vermeintlichen Betrügers, der sich kurzerhand meinen Namen und meine Adresse ausgeliehen hatte, schrieb ich einige Artikel zu diesem Thema.

Schon damals bombardierte mich der vermeintliche Betrüger mit Aufforderungen per Mail, per Fax und per SMS, die Geschichte von meinem Blog zu entfernen. Andere Opfer gingen das Risiko eines kostspieligen Prozesses nicht ein, sie nahmen ihre Geschichte lieber vom Netz.
Sucht man heute nach dem vermeintlichen Übeltäter bei Google so stößt man zuerst auf meine Artikel über den Betrugsfall.

Am Samstag ging der Terror von Neuem los. Ich werde vom Betroffenen bombardiert mit E-Mails mit stümperhaft anonymisierter Absender-Adresse, mehrere Faxe erreichen mich sowie eine SMS. Tenor: Ich verstoße gegen das Datenschutzgesetzt, spreche nicht bewiesene Anschuldigungen aus und schade dem Herrn bei der Ausübung seines Berufs. Wiederholt wird auch die Aufforderung, seinen Namen sofort aus Google zu entfernen.

Was nun? Fakt ist:

  • Der von mir mit korrektem Nachnamen genannte Mensch ist nachweislich der Empfänger einer Zahlung für eine Auktion gewesen, die unter meinem Namen und meiner Adresse ohne mein Wissen auf eBay gelaufen ist
  • Ebenso ist klar, dass das gelieferte Produkt von ihm an den Käufer versandt wurde
  • Eine Anzeige und eine strafrechtliche Verfolgung des Falls hat es nicht gegeben, eBay hat nie auf meine Vorwürfe reagiert
  • Da es keine rechtskräftige Verurteilung gibt, fühlt sich der gekränkte Herr im Recht. Moralisch will ich das hier jetzt nicht diskutieren. Mich interessiert die rechtliche Seite. Muß oder sollte ich seinen Namen anonymisieren? Darf ich über Vorgänge schreiben, die Fakten enthalten, die Rückschlüsse auf diese Person zulassen, wenn mir die entsprechenden Dokumente vorliegen?

    Wäre für jeden Hinweis sehr dankbar.


    2 Responses to “Ein Fall für die Juristen”


    • Hallo Alexander, wie lautet denn sein konkreter Vorwurf? Welche Verstöße wirft er Dir vor Und hat er sich jemals zu den Vorwürfen gegen ihn gegäußert?
      Gruß
      Michael

    • Nein, zu den Vorwürfen zahlreicher Betrogener hat er sich nie geäußert. Er weiß vermutlich, warum.

      Sein Vorwurf lautet:
      §186 Üble Nachrede StGB
      § 164 Falsche Verdächtigung StGB
      Und er beruft sich auf das Grundrecht auf Informationelle Selbstbestimmung.

      Ein Schelm, der gerade bei letztem Vorwurf denken würde, dass sich dies auf die freie Wahl von Namen und Wohnort anderer Personen bezieht.

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